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Donnerstag, 20. Oktober 2016

Keine zahlenmäßige Obergrenze bei Zuzug aus dem Ausland

Der Nationalrat der Schweiz hat beschlossen, die Masseneinwanderungsinitiative deutlich zu entschärfen. Damit stimmte er gegen die mehrheitlich konservativen Politiker, die zahlenmäßige Höchstgrenzen – auch für den Zuzug aus europäischen Ländern – forderten. Nahezu alle Zeitungen und Onlineportale berichteten hierüber. Die Idee zur Masseneinwanderungsinitiative war aufgrund einer Volksbefragung ins Rollen gekommen. Die nunmehr entschärfte Version sieht im Wesentlichen vor, dass Inländer bei Arbeitsplatzfragen – ein wesentliches Kriterium bei der Einwanderung – bevorteilt werden. Denn grundsätzlich ist eine Einwanderung in die Schweiz nur möglich, wenn ein Arbeitsplatz nachgewiesen werden kann. Ob diese Vorgehensweise europarechtlich umsetzbar ist, ist nicht gänzlich geklärt. „Eine zahlenmäßige Begrenzung hätte alleine schon deshalb keinen Sinn gemacht, da viele Stellen in Fach- und Führungsbereichen in der Schweiz schon jetzt nicht besetzt werden können“, meinen die Fachleute der Gallus Immobilien Konzepte GmbH (Gallus). Insofern sei der derzeitige Entscheidungsstand eine pragmatische Lösung.

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